Erbschaftssteuerinitiative
13.11.2011
Erbschaftssteuerinitiative
Die Sammelfrist für die Initiative läuft bis zum 16. Februar 2013. Falls sie bis dahin zustande kommt und in der Folge von Volk und Ständen angenommen wird, treten die Bestimmungen am 1. Januar des zweiten Jahres nach der Annahme, d.h. vermutlich frühestens auf den 1. Januar 2016, in Kraft.
Welches sind die wichtigsten Eckdaten der Initiative:
- Vererbte Vermögen (inkl. Schenkungen zu Lebzeiten) in der Höhe von mehr als CHF 2 Mio. pro Nachlass, werden mit einer Erbschaftssteuer in der Höhe von 20% belegt. Ausgenommen sind nur EhegattInnen und registrierte PartnerInnen sowie Schenkungen an steuerbefreite juristische Personen;
- Geschenke von max. CHF 20'000.00 pro Jahr und beschenkte Person werden nicht besteuert;
- Schenkungen von mehr als CHF 20'000.00 pro Jahr und Person werden rückwirkend ab dem 01.01.2012 dem Nachlass zugerechnet.
Ob sich ein umgehender Handlungsbedarf (bis Ende 2011) aufdrängt, hängt im einzelnen von der jeweiligen Situation ab. Zu beachten ist, dass wenn z.B. beide Elternteile noch leben unter Umständen bis CHF 4 Mio. steuerfrei an die Nachkommen übertragen werden können. Überstürzte Lösungen vor Ende 2011 sind sicher nicht sinnvoll. Mögliche spätere Rückabwicklungen bei einer Ablehnung der Initiative könnten aus steuerlicher Sicht auf andere Weise problematisch werden.
Für allfällige Fragen in diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Den detaillierten Initiativen-Text finden Sie z.B. unter http://www.erbschaftssteuerreform.ch/de-initiative-initiativtext.html
